Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: April 2025
1.Betreuungsvertrag
1.1. Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundepension Dog Resort Allgäu wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung der Hunde durch die Hunde-Pension.
Vor Abschluss des Betreuungsvertrages, weist die Hundepension Dog Resort Allgäu jeden Tierhalter ausdrücklich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ hin.
Jeder Tierhalter, der mit der Hundepension Dog Resort Allgäu einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung, der hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden.
1.2. Die Buchung des gegenseitig abgesprochenen Termins, ist erst nach Übermittlung der unterschriebenen Terminvereinbarung, per Post, E-Mail oder WhatsApp, verbindlich. Die Terminvereinbarung ist im Original bei der Abgabe des Hundes mitzubringen.
1.2. Die Hundepension Dog Resort Allgäu gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier, während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung, sowie reichlich Auslauf, Pflege, Futter, evtl. Medikamentengaben und Zuneigung.
1.3. Der Tierhalter wird durch die Hundepension benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Handynummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension auch den Hundehalter täglich erreichen kann. Eine Telefonnummer von Personen, die in der Abwesenheit des Hundehalters, über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen können, sind ebenfalls zu hinterlegen.
1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
1.5. Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.6. Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, unter der jedoch die unten angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.
1.6.1 Die Haftung der Pension für Schäden aller Art wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlich grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter/ Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung und haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die während des Aufenthalts in der Pension evtl. an Menschen, anderen Hunden/ Tieren oder Gegenständen vom Tier verursacht wurden. Darin sind auch Schäden an der Pension selbst (z. B. Türen, Fenster, Möbel zerfressen oder zerkratzen etc.) eingeschlossen!
1.6.2. Soweit die Haftung der Hundepension ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundepension.
1.6.3. Der Kunde versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Die Hundepension Dog Resort Allgäu weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
1.6.4. Sofern die Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Dog Resort für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundepension verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundepension ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
1.6.4. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für überlassene Gegenstände (z. B. Hundebetten, Leinen, etc.).
2. Tierarztkosten
2.1. Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfungen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Tierpension vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine vorbeugende Flohbehandlung (zwei Tage vor der Hundepension) durchgeführt wurde! Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für die Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Pension!
2.2. Falls das Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletzt oder erkrankt, ist die Pension berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Sämtliche hierfür entstandenen Kosten, werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.
2.3. Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Pensionsinhabern! Sollte vorher nichts mündlich vereinbart sein, werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen! Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten!
3. Betreuungspreise
3.1. Der Tierhalter verpflichtet sich, die in dem Pensionsvertrag genannten Betreuungspreise zu bezahlen. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt pro Tag eine zusätzliche Tagespauschale der Kosten (siehe Preisliste für Tierpension Tag + Nacht) an!
3.2. Die Rücktrittsgebühren bei Stornierung einer verbindlichen Buchung nach Abgabe der Terminvereinbarung belaufen sich wie folgt: bis zum 7. Tag vor Betreuungsbeginn auf 50 % ab dem 6. Tag vor Betreuungsbeginn auf 75 % ab dem Tag des Betreuungsbeginns oder bei Nichtnutzung der Betreuung 100 % des gesamten Betreuungsbetrags, es sei denn, das Dog Resort Allgäu kann die Betreuung nicht gewährleisten.
3.3. Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten (siehe 3.1.) vollständig vom Halter übernommen.
3.4. Das Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung.
3.5. Das Futter ist in ausreichender Menge mit Mengenangabe mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch anfallende Fahrtkosten um das Futter zu besorgen.
4.Auslauf/ Spaziergang
4.1. Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Pension in Rudelhaltung, im eingezäunten Gelände frei bewegen. Dies sollte dem Hundehalter bewusst sein, dass es hierbei auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann!
4.2. Der Spaziergang in der umliegenden Umgebung wird von uns mit oder ohne Leine durchgeführt. Sollte der Hund trotzdem weglaufen, trägt der Halter hier die Verantwortung, es sei denn, die Tierpension hat grob fahrlässig gehandelt.
4.3. In der Brut- und Setzzeit ist der Spaziergang nur eingeschränkt oder nicht möglich.
5. Öffnungszeiten
5.1. Besuch-, Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren und einzuhalten!
5.2. Telefonische Erreichbarkeit: Mo. bis Fr.: 7:00 – 20:00 Uhr Sa. und So.: 9:00 – 20:00 Uhr
6. Halter
6.1. Der Hundehalter versichert hiermit, Eigentümer des oben genannten Tieres zu sein. Mit der Unterschrift erklärt sich der Halter mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum oben genannten Tier.
7. Datenspeicherung, sowie Fotos, Film- und Tonaufnahmen
7.1. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
7.2. Die Hundepension Dog Resort Allgäu behält es sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen.
7.3. Der Kunde des zu betreuenden Hundes erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung und Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck, ausdrücklich einverstanden.
7.4. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung/Ansprüche.
8. Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden
8.1. Der Unterbringungsvertrag ist für beide Vertragspartner verbindlich.
8.2. Eine Stornierung ist jederzeit möglich und bedingt folgende Kostenfolgen:
• Erfolgt eine Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin, so entstehen Stornierungskosten in Höhe von 5O % des Wertes der gebuchten Betreuungsleistungen.
• Bei einer Stornierung von 6 oder weniger Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin, fallen Stornierungskosten in Höhe von 75 % des Wertes der gebuchten Betreuungsleistungen an.
• Bei einer Stornierung am vereinbarten Abgabetermin, fallen Stornierungskosten in Höhe von 100 % des Wertes der gebuchten Betreuungsleistungen an.
8.4. Sollte eine Läufigkeit unvorhergesehen unmittelbar vor der Unterbringung in der Hundepension Dog Resort Allgäu eintreten, so kann der Hundehalter den Aufenthalt ohne Anfallen von Stornierungskosten stornieren.
8.5. Ein Rücktritt/eine Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
9. Rücktritt durch die Hundepension Dog Resort Allgäu
9.1. Die Hundepension Dog Resort Allgäu ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
• Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
• Die Betreuung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
• Der Hund bei Abgabe in der Hundepension Dog Resort Allgäu nicht über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut und Parainfluenza verfügt,
• Die Hundepension Dog Resort Allgäu begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hundebetreuung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hundepension Dog Resort in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Hundepension Dog Resort Allgäu zuzurechnen ist.
9.2. Die Hundepension Dog Resort Allgäu ist auch dann zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die betreuenden Mitarbeiter oder die anderen zu betreuenden Tiere gefährden würde.
9.3. Die Hundepension Dog Resort Allgäu ist ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde nicht fristgerecht die anfallenden Kosten für den Aufenthalt zahlt.
9.4. Die Hundepension Dog Resort Allgäu hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.5. Bei einem berechtigten Rücktritt der Hundepension Dog Resort Allgäu entsteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
10.3. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Dog Resort Allgäu
Hundepension
Frauenmahdweg 2
88319 Aitrach - Mooshausen
+ 49 172 930 73 74
nina@dogresort-allgäu.de
www.dogresort-allgäu.de
Dog Resort Allgäu
IBAN: DE 51 6505 0110 0101 2065 38
BIC: SOLADES1RVB
Kreissparkasse Ravensburg
USt-Idr. DE 146350450
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